Freistellungsbescheinigung

 

 

Hier stellen wir Ihnen unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), gültig vom 01.06.2020 bis zum 31.05.2023, zur Verfügung.

Freistellungsbescheinigung als PDF-Datei

Freistellungsbescheinigung-KHS